Urteil des Bundesgerichts 6B_746/2016 vom 8. Dezember 2016 E. 1.3.2; DONATSCH, StGB/JStG Kommentar, 21., überarbeitete Aufl. 2022, N. 7b zu Art. 187 StGB). Unbestrittenermassen kam es in der Nacht vom 2./3. Januar 2023 zwischen dem im Tatzeitpunkt 19 Jahre alten Beschuldigten und der damals 14-jährigen Beschwerdeführerin zum Geschlechtsverkehr, weshalb der objektive und subjektive Tatbestand der sexuellen Handlung mit Kind erfüllt zu sein scheinen (vgl. auch Eingabe des Beschuldigten vom 21. Dezember 2022 betreffend Antrag auf abgekürztes Verfahren).