Anlässlich der zweiten Befragung habe sie ihre Aussagen ständig an die Aussagen der anderen Personen und die Tatsachen, mit welchen sie konfrontiert worden sei, angepasst. Ihre Begründung, wonach sie zunächst den Beschuldigten versehentlich geküsst und sich hiernach dafür habe entschuldigen wollen, wobei sie sich dafür zugestandenermassen vor dessen Freundin und deren Freundin noch versteckt habe, erschienen unglaubhaft. Demgegenüber habe der Beschuldigte von Anfang an immer gleichlautende, in sich stimmige Aussagen gemacht und den freiwilligen Geschlechtsverkehr unumwunden zugestanden.