_ (Zimmer)» und auch die Tür nach draussen verschlossen gewesen sei. Auch habe es kein Fenster gehabt, wo sie hätte herausklettern können. Schliesslich sagte die Privatklägerin, dass sie ihre Eltern nicht über den gravierenden Vorfall informiert habe, weil sie Angst gehabt habe und die Eltern sonst schon viel um die Ohren gehabt hätten und keine Zeit, sich noch um so etwas zu kümmern (...).