Auf Vorhalt, dass die Privatklägerin von H.________ und I.________ gesehen wurde, als sie sich am späten Abend des 02.01.2022 auf der Treppe zum O.________ (Raum) neben dem «N.________ (Zimmer)» versteckte, gab sie zu, dort gewesen zu sein. Der Beschuldigte habe sie dorthin gebracht. Sie sei dann aber ins «N.________ (Zimmer)» gegangen und habe dann mit allen im «N.________ (Zimmer)» gesprochen. Sie habe sich vor H.________ und I.________ versteckt, weil der Beschuldigte sie dorthin gebracht habe und ihr gesagt habe, dass sie dort warten solle.