(Zimmer)» gewesen. Da sei der Beschuldigte gekommen und habe sie geküsst, an die Wand gedrückt, auf das schwarze Sofa geworfen, sie gegen das Sofa gedrückt, ihr die Sachen ausgezogen und von ihr einen Blowjob verlangt. Nachdem sie dies gemacht habe, habe der Beschuldigte sie abermals auf das Sofa geworfen und gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr vollzogen. Während diesen Vorgängen habe sie nicht ins Freie gehen können, weil die Türe zu gewesen sei und sie nicht habe laufen können. Auch habe sie Angst vor dem Beschuldigten gehabt und sei unter Druck gestanden.