Eventualiter sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, gegen den Beschuldigten wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen in der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2022 in E.________ (Ortschaft), sowie wegen Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder, mehrfach begangen in der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022 in E.________ (Ortschaft), einen Strafbefehl zu erlassen. 3. Der Beschwerdeführerin sei für das Beschwerdeverfahren das Recht zur unentgeltlichen Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung der Unterzeichnenden als unentgeltliche Rechtsbeiständin.