2. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, gegen den Beschuldigten Anklage wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, begangen in der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2022 in E.________ (Ortschaft), sowie wegen Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder, mehrfach begangen in der Zeit vom 31. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022 in E.________ (Ortschaft), beim zuständigen Regionalgericht zu erheben.