Mit Verfügung vom 27. März 2023 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten betreffend sexuelle Handlungen mit Kindern, evtl. Vergewaltigung, ein (Dispositivziffer 1). Zudem hielt sie fest, dass betreffend den Vorwurf des mehrfachen Verabreichens gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder nach Rechtskraft der Teileinstellung ein Strafbefehl erlassen werde (Dispositivziffer 2). Gegen die Teileinstellung erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), amtlich vertreten durch Rechtsanwältin D.___