1. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt hat. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt im Umfang von CHF 400.00 der Kanton Bern. Im Umfang von CHF 800.00 werden sie der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. 4. Dem Beschuldigten 1 wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1'475.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.