3 Strafanzeige. Aus der Strafanzeige gehe nicht hervor, ob der in Betreibung gesetzte Betrag eine reale Schuld im Zusammenhang mit dem Unfall vom 4. Dezember 2019 betreffe oder es sich dabei um einen rein fiktiven Betrag handle. Ebenfalls sei unklar, welche Verjährungsfrist mit dem Betreibungsbegehren unterbrochen werden solle. Weiter wurde die Beschwerdeführerin um Mitteilung gebeten, ob sie sich im Verfahren als Privatklägerin konstituieren wolle.