In der Folge wurde das Verfahren am 23. Januar 2023 durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern übernommen. Mit Schreiben vom 2. März 2023 teilte die neu zuständige Staatsanwältin der Beschwerdeführerin mit, dass sie das Strafverfahren gegen die beiden Beschuldigten führe, und ersuchte sie um Ergänzung ihrer