ebenso wenig könne sie keine Stelle als Staatsanwältin anstreben. 3.3 Mit Schreiben vom 12. Januar 2023 holte die damals noch zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg eine Kopie des entsprechenden Betreibungsbegehrens beim Betreibungsamt des Kantons Neuenburg ein. Jenes wurde ihr mit Schreiben des Betreibungsamts vom 17. Januar 2023 zugestellt. Am 19. Januar 2023 erfolgte eine Gerichtsstandsanfrage bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern. In der Folge wurde das Verfahren am 23. Januar 2023 durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern übernommen.