Zum Sachverhalt geht aus der Strafanzeige hervor, dass die Beschwerdeführerin am 4. Dezember 2019 auf dem Weg zur Arbeit auf der Strecke E.________ in einen Verkehrsunfall involviert war. Der Beschuldigte 1 habe den Vortritt missachtet und sei mit dem vor der Beschwerdeführerin gelenkten Fahrzeug kollidiert. Die ihr gegenüber eingeleitete Strafuntersuchung sei mittels Einstellungsverfügung [Anmerkung der Kammer: Verfügung der Staatsanwaltschaft Berner-Jura Seeland vom 23. Februar 2022 (BJS 20 8342)] abgeschlossen worden, während bezüglich des Beschuldigten 1 ein Strafbefehl in Aussicht gestellt worden sei.