Am 2. Mai 2023 nahm und gab die Verfahrensleitung von den eingereichten Stellungnahmen Kenntnis. Zudem teilte sie mit, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet werde und allfällige abschliessenden Bemerkungen umgehend einzureichen seien. In der Folge reichte die Beschwerdeführerin am 4. Mai 2023 ihre abschliessenden Bemerkungen ein, wovon die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 5. Mai 2023 Kenntnis nahm und gab.