Seither sind aus den Akten keine weiteren Ermittlungshandlungen erkennbar. Auf die Nachfragen der Beschwerdeführerin vom 21. Oktober 2022 mit Antrag auf Einstellung sowie vom 9. Januar 2023, erneut mit dem Antrag auf Einstellung, eventualiter um Aufhebung der Kontosperre, reagierte die Staatsanwaltschaft erst nach nochmaligen Nachfragen der Beschwerdeführerin vom 14. Februar 2023 und 17. März 2023 (mit in Aussichtstellen einer Beschwerde wegen Rechtsverzögerung, wenn bis am 24. März 2023 keine Antwort erfolge) mit Erlass einer Verfügung vom 23. März 2023, mit welcher die Anträge abgewiesen wurden