Die Beschwerdeführerin wiedersetzte sich diesem Antrag in ihrer Stellungnahme vom 10. August 2022 nicht. Am 19. Oktober 2022 fragte der Privatkläger bei der Staatsanwaltschaft betreffend Herausgabe der Handys nach. Die Aufhebung der Beschlagnahme bzw. Herausgabe der Handys verfügte die Staatsanwaltschaft am 20. Oktober 2022. Seither sind aus den Akten keine weiteren Ermittlungshandlungen erkennbar.