Nachdem die Terminumfrage am 24. November 2021 offenbar ergebnislos verlaufen war, erfolgte erst am 9. Februar 2022 auf Nachfrage der Beschwerdeführerin eine weitere Terminumfrage. Schliesslich konnten die Einvernahme der Beschwerdeführerin am 6. April 2022 bzw. die insgesamt fünf Zeugeneinvernahmen am 6. Juli 2022 stattfinden. Am 11. Juli 2022 stellte der Privatkläger Antrag auf Herausgabe der drei Mobiltelefone des Verstorbenen an ihn. Die Beschwerdeführerin wiedersetzte sich diesem Antrag in ihrer Stellungnahme vom 10. August 2022 nicht.