Mit Schreiben vom 9. September 2021 ersuchte die Staatsanwaltschaft die Beschwerdeführerin um Einreichung einer von dieser verfassten E-Mail an den Verstorbenen. Diesem Ersuchen kam die Beschwerdeführerin am 8. Oktober 2021 nach. Die ursprünglich auf den 18. November 2021 angesetzte Einvernahme der Beschwerdeführerin musste in der Folge abgesetzt werden, da der zuständige Staatsanwalt krankheitsbedingt ausfiel. Nachdem die Terminumfrage am 24. November 2021 offenbar ergebnislos verlaufen war, erfolgte erst am 9. Februar 2022 auf Nachfrage der Beschwerdeführerin eine weitere Terminumfrage.