Nach Gerichtsstandsanfrage vom 19. September 2019 erklärte sich die Staatsanwaltschaft (Bern- Mittelland) am 14. Oktober 2019 bereit, das Verfahren zu übernehmen und eröffnete am 10. November 2020 das Verfahren wegen vorgenannter Delikte. In der Zeit vom 14. Oktober 2019 bis zur Eröffnung des Verfahrens sind keine Untersuchungshandlungen ersichtlich. Mit Ausnahme der Strafanzeige und der edierten Bankunterlagen (wenige Seiten) gab es keine Beweismittel zu würdigen. Die Strafanzeige umfasst 17 Seiten und nach vorgenommenen Ergänzungen insgesamt 36 Beilagen.