1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen die Beschuldigte ein Strafverfahren wegen Betrugs, Nötigung, unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem sowie Sachentziehung, evtl. Diebstahls oder Veruntreuung. Am 6. April 2023 reichte die Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________, Beschwerde ein und beantragte, es sei festzustellen, dass das Beschleunigungsgebot verletzt sei, und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, unverzüglich, spätestens aber innert 4 Wochen gemäss Art.