Gefährdungsmeldung psychische Probleme und eine Verschlechterung des Zustands vermutete (siehe Gefährdungsmeldung vom 20. Januar 2023). Gestützt auf das dokumentierte Verhalten und die Aussagen des Beschwerdeführers muss befürchtet werden, dass er auch künftig im vorliegenden Zusammenhang oder – unter Berücksichtigung des Umstands, dass scheinbar auch seine Ex- Freundin D.________ Ähnliches erlebt hat (Anzeigerapport vom 25. Januar 2023 S. 3) – anderen Frauen gegenüber der konkreten Situation nicht angemessen reagieren und damit die psychische Integrität anderer verletzen könnte.