Anders als der Beschwerdeführer geltend zu machen versucht, hinterlassen seine Aussagen vom 10. Januar 2023 überdies nicht den Eindruck, dass ihm die Trageweite seines Verhaltens gegenüber C.________ bewusst zu sein scheint (vgl. etwa seine Antwort bezüglich des am 3. Mai 2022 auf der Münsterpattform C.________ hingelegten Zettels mit der Aufschrift «You are so loved», wonach er ihr den ja nicht zugesteckt, sondern auf den Tisch gelegt habe, was nicht verboten sei, da es ein öffentlicher Platz sei, und C.________ ihn ja einfach hätte ignorieren können [Einvernahmeprotokoll, a.a.