), erscheinen wirr und nicht nachvollziehbar. Dies sowie sein Verhalten anlässlich der Anhaltung vom 20. April 2022, welches letztlich zu einer Vorführung beim Notfallpsychiater und zu einer Gefährdungsmeldung geführt hatte, erlauben Rückschlüsse auf psychische Probleme. Anders als der Beschwerdeführer geltend zu machen versucht, hinterlassen seine Aussagen vom 10. Januar 2023 überdies nicht den Eindruck, dass ihm die Trageweite seines Verhaltens gegenüber C.________ bewusst zu sein scheint (vgl. etwa seine Antwort bezüglich des am 3. Mai 2022 auf der Münsterpattform C._____