Weiter ist auch nicht ersichtlich, welche Zeugen den Beschwerdeführer mittels Fotokonfrontation identifizieren sollten. Dass die Wohnungspartnerin von C.________, welche dem Beschwerdeführer scheinbar im Februar 2022 gesagt haben soll, dass C.________ nichts mehr von ihm hören wolle (vgl. Whatsapp Nachricht des Beschwerdeführers vom 14. Februar 2022 [CD- Rom]), den Beschwerdeführer nicht kennen würde und ihr deshalb ein Foto von ihm vorgelegt werden müsse, wird nicht geltend gemacht. Zur Aufklärung des der