Aus einer Nachricht des Beschwerdeführers vom 2. Mai 2022 lässt sich zudem entnehmen, dass er es nun kapiert habe, dass es definitiv vorbei sei, er sich zurückziehen und sie nicht länger belästigen werden. Dass er sich dann doch nicht distanziert hat, zeigen u.a. die Vielzahl der hiernach erfolgten Nachrichten an C.________ sowie das Nachstellen im öffentlichen Raum bis hin zum Umstand, dass er ihr im Oktober 2022 in einen Zug gefolgt ist. Dass sich C.________ durch das Verhalten des Beschwerdeführers verunsichert, verängstigt und bedrängt gefühlt hat (siehe etwa Einvernahmeprotokoll von C._