6 zeigt haben, ob sie sich einer förmlichen Einvernahme unterziehen und Anzeige erstatten wolle. Erst nach diversen Beratungsgesprächen durch die Polizei, die Opferhilfestelle und die Fachstelle Stalking der Stadt Bern willigte sie in eine Einvernahme ein und stellte Privatklage. Wie die Generalstaatsanwaltschaft überdies zutreffend festhält, werden die Aussagen von C.________ zudem durch Printscreens von Anrufprotokollen und Textnachrichten gestützt.