Die Aussagen der Ex-Freundin dürfen derzeit als glaubhaft bezeichnet werden. Daran ändert nichts, dass sie, wie der fallverantwortliche Polizist im Anzeigerapport vom 25. Januar 2023 (dort S. 4) festhielt, dem Beschwerdeführer gegenüber die Beziehung scheinbar nie explizit als beendet erklärt hatte. Gleich verhält es sich mit dem Umstand, dass sie dem Beschwerdeführer am 4. April 2022 gesagt hat, dass sie es sich bezüglich eines Gesprächs mit einer professionellen Drittperson überlegen würde. Aus ihrem Verhalten ihm gegenüber ging mit ausreichender Klarheit hervor, dass sie keine Beziehung mehr mit ihm haben will (vgl. etwa Einvernahmeprotokoll von C.___