u.a. gezwungen, ihren Wohnort heimlich zu ändern. Ausserdem hält sie sich weniger und anders als früher im öffentlichen Raum auf und hat sich in sozialer Hinsicht zurückgezogen (Einvernahmeprotokoll a.a.O., Z. 400 f., wonach sie Mitte März 2022 umgezogen sei, damit der Beschwerdeführer sie nicht mehr an ihrem Domizil aufsuchen könne; Z. 492 und 533 ff. wonach sie seit Mai 2022 extrem zurückgezogen lebe und kaum noch in die Stadt gehe, sie ausserdem nicht mehr in der Lage gewesen sei, ihren Job vernünftig auszuführen, sich von ihren Freunden zurückgezogen habe, da sie sich nicht mehr heraustraue, und sie ihre Wohnungsklingel nicht mit ihrem Namen beschriftet habe;