_ erklärte gegenüber der Polizei, dass der Beschwerdeführer sie seit der Trennung stalken würde, indem er ihr mehrfach im öffentlichen Raum aufgelauert, ihr heimlich Zettel zugesteckt, sie angesprochen, bei ihr Zuhause vor der Wohnungstüre auf sie gewartet, an der Tür «sturmgeklingelt», eine massive Anzahl Anrufversuche getätigt oder via Drittpersonen mit identischem Verhalten versucht habe, sie zu erreichen (siehe etwa Einvernahmeprotokoll von C.________ vom 13. Dezember 2022 Z. 438 ff., wonach der Beschwerdeführer sie sowohl am 3. Mai 2022 als auch am 9. Mai 2022 am