Die mutmasslich geschädigte Ex-Freundin C.________ erklärte gegenüber der Polizei, dass der Beschwerdeführer sie seit der Trennung stalken würde, indem er ihr mehrfach im öffentlichen Raum aufgelauert, ihr heimlich Zettel zugesteckt, sie angesprochen, bei ihr Zuhause vor der Wohnungstüre auf sie gewartet, an der Tür «sturmgeklingelt», eine massive Anzahl