4 Zeitpunkt ein widerrechtliches Verhalten gegen ein Kontaktverbot oder eine Fernhalteverfügung bestanden. Entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft habe er Bedauern über die Umstände geäussert und sich stets kooperativ verhalten. Hypothetische Tatsachen – wie ein eventueller Verstoss gegen das Kontaktverbot und die Fernhalteverfügung – vermöchten die angeordnete Massnahme nicht zu rechtfertigen. Weiter verletze die angeordnete Massnahme die Grundsätze der Unschuldsvermutung und des Selbstbelastungszwangsverbots.