1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ wegen Nötigung. Ihm wird «Stalking» seiner Ex-Freundin vorgeworfen. Am 24. März 2023 verfügte die Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte erkennungsdienstlich zu erfassen sei (ohne Wangenschleimhautabstrich). Dagegen erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 4. April 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und verlangte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung.