Das Verfahren BK 23 108 ist bereits abgeschlossen. Diesem Beschwerdeverfahren und dem Beschwerdeverfahren BK 23 138 liegen zwei unterschiedlich Anfechtungsobjekte (Verfügung der Regionalen 2 Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31. März 2023 [BM 11063] und Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 27. März 2023 [O 23 3198]) zugrunde, weshalb die Verfahren nicht vereinigt werden.