5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht, Gerichtspräsident P.________ (mit den Akten – per Einschreiben) - Staatsanwalt Q.________ Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Bern, 26. Januar 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: