Für den Beschwerdeführer steht viel auf dem Spiel, drohen ihm im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen mehrfachen Raubes und Versuchs dazu wie aufgezeigt eine empfindliche Sanktion und eine Landesverweisung. Somit ist eben gerade von einem grossen Interesse seinerseits auszugehen, dass die weiteren Verfahrensbeteiligten seine Sachverhaltsschilderung bestätigen bzw. seine Beteiligung an den weiteren Raubdelikten ebenfalls bestreiten.