8 wesen zu sein. Damit ergebe sich ein konkreter Hinweis auf seinen Kollusionswillen. 5.4. Der Beschwerdeführer bestreitet die Kollusionsgefahr und bringt dagegen vor, dass sämtliche den Raub vom 31. Dezember 2022 betreffenden offenen Fragen durch sein umfassendes Geständnis geklärt worden seien. Ferner habe er anlässlich der Hafteinvernahme erklärt, dass er mit E.________ keinen Kontakt aufnehmen werde, da er kein Handy mehr habe und auch keine Beweise mehr bestünden.