_, sowie auf weitere mögliche Beteiligte der in dringendem Tatverdacht stehenden Sachverhalte und dabei namentlich hinsichtlich Rollenverteilung und Aufteilung der erbeuteten Gelder ergeben würden. Hinsichtlich der Sachverhalte vom 7. und. 8. Dezember 2022 habe der Beschwerdeführer trotz dringenden Tatverdachts erklärt, nicht beteiligt ge-