Ergänzend ist festzuhalten, dass einer der Täter beim Raub am 7. Dezember 2022 sowohl die Trainerhosen mit dem roten Streifen als auch das Baseballcap der Marke Gucci trug, welche den beim Beschwerdeführer sichergestellten Kleidungsstücken gleichkommen. Ob es sich beim grauen Kapuzenpullover des anderen Täters um das gleiche Modell wie das beim Beschwerdeführer aufgefundene handelt, kann demgegenüber aufgrund der geschlossenen Jacke nicht abschliessend beurteilt werden.