3 7. – 8. Dezember 2022 krank zu Hause im Bett gewesen sei, keinerlei Beachtung gefunden. Insgesamt seien die im Haftantrag vorgebrachten Gründe für den dringenden Tatverdacht an der Raubserie nicht einschlägig, weswegen es in diesem Punkt bereits am dringenden Tatverdacht fehle. 3.4.