Gleichzeitig reichte es die Haftakten (KZM 1481) ein. Mit Verfügung vom 19. Januar 2023 informierte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet werde und allfällige abschliessende Bemerkungen unverzüglich, d.h. innert fünf Tagen einzureichen seien. Mit elektronischer Eingabe vom 25. Januar 2023 hielt der Beschwerdeführer an sämtlichen in der Beschwerdeschrift gemachten Ausführungen fest und verzichtete darüber hinaus auf weitere Bemerkungen.