Hiergegen erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 12. Januar 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit den folgenden Anträgen: 1. Die Beschwerde sei gutzuheissen, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und A.________ sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Subsidiär sei als Ersatzmassnahme eine Meldepflicht anzuordnen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge