Weiter wurde festgehalten, dass die Akten zur Weiterbehandlung an die Staatsanwaltschaft zurückgingen. 1.3 Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 3. April 2023 (Postaufgabe: 4. April 2023) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und führte einerseits erneut aus, dass sie nicht gewusst habe, bei welcher Stelle sie sich habe melden können.