In der Folge stellte das Regionalgericht mit Entscheid vom 29. März 2023 fest, dass die Einsprache gegen den Strafbefehl BJS 23 618 vom 30. Januar 2023 nicht rechtzeitig eingereicht worden und demnach nicht gültig sei, weshalb auf die Einsprache nicht eingetreten werde. Weiter wurde festgehalten, dass die Akten zur Weiterbehandlung an die Staatsanwaltschaft zurückgingen.