So habe sie zuerst beim Strassenverkehrsamt nachgefragt, worauf sie zunächst an die Polizei, wieder zurück ans Strassenverkehrsamt und schliesslich an die Staatsanwaltschaft verwiesen worden sei. Auch sei sie aufgrund ihrer mangelhaften Deutschkenntnisse auf ihre damals ferienabwesende Tochter angewiesen gewesen, wodurch sich die Angelegenheit weiter verzögert habe. In der Folge stellte das Regionalgericht mit Entscheid vom 29. März 2023 fest, dass die Einsprache gegen den Strafbefehl BJS 23 618 vom 30. Januar 2023 nicht rechtzeitig eingereicht worden und demnach nicht gültig sei, weshalb auf die Einsprache nicht eingetreten werde.