Nachdem Letzteres die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 20. März 2023 dazu aufgefordert hatte, sich schriftlich zur Frage der Rechtzeitigkeit zu äussern, erklärte die Beschwerdeführerin am 22. März 2023, dass die Einsprache deshalb verspätet eingereicht worden sei, weil sie zunächst das Radarfoto habe sichten wollen. Dabei sei sie unsicher gewesen, an welche Behörde sie sich wenden müsse. So habe sie zuerst beim Strassenverkehrsamt nachgefragt, worauf sie zunächst an die Polizei, wieder zurück ans Strassenverkehrsamt und schliesslich an die Staatsanwaltschaft verwiesen worden sei.