1.2 Zumal innert der gesetzten Frist keine Mitteilung der Beschwerdeführerin erfolgt war, wurden die Akten mit Verfügung vom 15. März 2023 dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) zum Entscheid über die Gültigkeit der Einsprache überwiesen. Nachdem Letzteres die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 20. März 2023 dazu aufgefordert hatte, sich schriftlich zur Frage der Rechtzeitigkeit zu äussern, erklärte die Beschwerdeführerin am 22. März 2023, dass die Einsprache deshalb verspätet eingereicht worden sei, weil sie zunächst das Radarfoto habe sichten wollen.