1. 1.1 Mit Strafbefehl BJS 23 618 vom 30. Januar 2023 sprach die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen Überschreitens allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts um 25 km/h (Kontrollschild B.________) schuldig. Dagegen erhob sie am 21. Februar 2023 (gleichentags bei der Staatsanwaltschaft eingegangen) Einsprache.