(Ort), Bundesrat F.________, mehreren Banken und staatlichen sowie privaten Institutionen. Einen konkreten Sachverhalt, welcher als Grundlage für die Eröffnung eines Strafverfahrens dienen könnte, nennt B.________ jedoch nicht. Damit vermögen die Ausführungen den Minimalanforderungen an eine Strafanzeige nicht zu genügen und reichen nicht aus, um ein Strafverfahren zu eröffnen. Insbesondere sind der Eingabe keinerlei Ausführungen zu entnehmen, wo, wann, durch wen und mit welchem Tatvorgehen mögliche strafbare Handlungen begangen worden sein wollen. Aus diesen Gründen wird das Verfahren nicht an die Hand genommen.[…]