3. Der Beschwerdeführerin wird für das Beschwerdeverfahren BK 21 523 eine Entschädigung von CHF 904.75 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Der Beschwerdeführerin wird für das Neubeurteilungsverfahrens BK 23 135 eine Entschädigung von CHF 603.20 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Den Beschuldigten 1 und 2 werden weder für das Beschwerdeverfahren BK 21 523 noch für das Neubeurteilungsverfahren BK 23 135 Entschädigungen ausgerichtet.