¾ der Kosten, ausmachend CHF 750.00, wurden der Beschwerdeführerin auferlegt. Wie erwähnt (E. 1), kam das Bundesgericht mit Urteil 6B_628/2023 vom 22. März 2023 zum Schluss, dass auch hinsichtlich des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung eine Untersuchung angezeigt ist und die Beschwerdekammer die angefochtene Nichtanhandnahme insoweit zu Unrecht geschützt hatte. Zumal dieser Vorwurf ebenfalls mit dem fehlenden Handlauf bei der Treppe in Verbindung gebracht wird (Vorwurf der Widerhandlungen gegen das Arbeitsgesetz; vgl. auch E. 3.4 des erwähnten bundesgerichtlichen Urteils)